
5 SCHRITTE ZUM ERFOLGREICHEN ABLAUF
Für Ergotherapie benötigen Sie eine Überweisung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Auf der Überweisung soll bitte folgendes vermerkt sein:
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Genaue Diagnose
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10x Ergotherapie á 60 Minuten
Schritt 1: Ärztliche Überweisung
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie eine Überweisung für Ergotherapie erhalten haben, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich stehe Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin.
0681 107 869 00 office@ergotherapiegraz.at
Kosten:
60 Minuten 87 €
45 Minuten 66 €
30 Minuten 43,50 €
Refundierung der Krankenkassa bei bewilligter Überweisung pro
60 Minuten Ergotherapie:
ÖGK 48 €
BVA 52 €
SVS 51 €
KFA 53 €
(Stand Dez. 2022 /alle Angaben ohne Gewähr)
Schritt 3: Erstkontakt und Behandlung
In der ersten Therapieeinheit stehen das Kennenlernen und der Behandlungsstart groß im Vordergrund. Sie berichten mir von Ihren Bedürfnissen, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Ich erhebe Ihre Daten, sehe mir die Funktionseinschränkung an und wir beginnen mit der Behandlung.
Gemeinsam besprechen wir wohin die Reise gehen soll und stecken Ziele für den Weg.
Um sicher zu gehen, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen, ist es wichtig, die Verordnung chefärztlich bewilligen zu lassen.
Schritt 4: Behandlung
Wir arbeiten gemeinsam an den gesteckten Zielen und schauen regelmäßig, an welcher Etappe der Reise Sie schon angekommen sind.
Schritt 5: Abschluss
Am Ende der Therapieserie schließe ich gemeinsam mit Ihnen den schriftlichen Behandlungsplan zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse und Ihrer verordnenden Ärztin ab.
Sie bekommen von mir Ihre Honorarnote für alle Behandlungskosten ausgestellt. Den Gesamtbetrag überweisen Sie mir bitte auf mein Konto.
Simone Riegler, MSc
Erst Bank
AT43 2011 1281 3317 0805
Um Geld von Ihrer Krankenkasse für die ergotherapeutische Behandlung zurück zu bekommen, senden Sie bitte
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die Verordnung im Original
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den Behandlungsplan
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die Honorarnote und
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den Zahlungsbeleg
an Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, je nach Vertrag, die restlichen Kosten erstattet zu bekommen.